Behandlungskosten

Um möglichst vielen unterschiedlichen Personen eine Behandlung zu ermöglichen, habe ich mich für ein Honorar nach Einkommen entschieden.

Diese Enteilung soll als Orientierung  zur Selbsteinschätzung für Sie dienen. Ich erwarte keine Nachweise!


Erstaufnahme/ Amnamese: ausführliche Befragung, Betrachtung der Zunge, Puls - und Bauchtastung

Sie dauert ca. 90 min., incl. Besprechung des weiteren Behandlungsverlaufs und einer Ausarbeitung einer chinesischen Kräuterrezeptur, falls erforderlich. Eine Akupunkturbehandlung findet dabei noch nicht statt.

Bitte am Tag der Amnamese die Zunge nicht putzen oder schaben!


weitere Behandlungstermine: ca. 60 min, Besprechung des Therapieverlaufes,  Akupunkturbehandlung und eine weitere Rezepterstellung. Nach Absprache können auch Beratungen oder hypnosystemische Begleitung stattfinden.
Die
Behandlungsfrequenz richtet sich nach der vorhandenen Störung und wird individuell besprochen.

Angestrebt werden Intervalle von 2- 4 Wochen.


A:  für ein Familien - Nettoeinkommen bis zu 1800€ und für Kinder/ Jugendliche
Erstaufnahme:
100 €
weitere Behandlungstermine:
70 €

B:  für ein Familien - Nettoeinkommen bis zu 2500€
Erstaufnahme:
120 €
weitere Behandlungstermine:
80 €

A:    für ein Familien - Nettoeinkommen bis zu 1800€ und für Kinder/ Jugendliche
Erstaufnahme:
100€
Behandlungstermine:
70€


B:   für ein Familien - Nettoeinkommen bis zu 2500€
Erstaufnahme:
120€
Behandlungstermine:
80€


C:  für ein Familien - Nettoeinkommen ab 2500€ und für alle Privat- und Zusatzversicherten
Erstaufnahme:
140 €
weitere Behandlungstermine:
90 €

C:   für ein Familien - Nettoeinkommen ab 2500€ und für alle Privat/Zusatzversicherten
Erstaufnahme:
140€
Behandlungstermine:
90€


 Eine  Akupunktur  aufgrund einer reinen Schmerzsymptomatik: 60€ 



Die chinesischen Kräuter kosten zwischen 1€ und 3€ am Tag.
Bitte bringen Sie das
Honorar bei jeder Behandlung in bar mit. Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung oder Quittung.


Die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen   nicht   übernommen ! Es ist jedoch möglich die Behandlungen bei der Steuer als außergewöhnliche Belatung geltend zu machen.

Private Kassen und Zusatzversicherungen übernehmen das Honorar im Rahmen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.

Die chinesischen Kräuter werden meist nicht erstattet.