Behandlungskosten
Um möglichst vielen unterschiedlichen Personen eine Behandlung zu ermöglichen, habe ich mich für ein Honorar nach Einkommen entschieden.
A: für ein Familien - Nettoeinkommen bis zu 1200€ und für Kinder/Jugendliche
Erstaufnahme: 80 €
weitere Behandlungstermine: 60 €
B: für ein Familien - Nettoeinkommen
bis
zu 2000€
Erstaufnahme:
100 €
weitere Behandlungstermine:
70 €
A: für ein Familien - Nettoeinkommen
bis zu
1200€
und für Kinder/Jugendliche
Erstaufnahme: 80€
Behandlungstermine: 60€
C: für ein Familien - Nettoeinkommen bis zu 2800€
Erstaufnahme:
120 €
weitere Behandlungstermine: 80 €
B: für ein Familien - Nettoeinkommen
bis zu
2200€
Erstaufnahme: 100€
Behandlungstermine:
70€
C: für ein Familien - Nettoeinkommen bis zu
2800€
Erstaufnahme:
120€
Behandlungstermine:
80€
D: für ein Familien - Nettoeinkommen ab 2800€
und für alle
Privat- und Zusatzversicherten
Erstaufnahme:
140 €
weitere Behandlungstermine: 90 €
D: für ein Familien - Nettoeinkommen
ab 2800€
und für alle Privat/Zusatzversicherten
Erstaufnahme:
140€
Behandlungstermine:
90€
Bei einer Erstaufnahme/ Amnamese findet eine ausführliche Befragung, Betrachtung der Zunge, Puls - und Bauchtastung statt.
Sie dauert ca. 90 min., incl. kurzer Besprechung des weiteren Behandlungsverlaufs und einer Ausarbeitung einer chinesischen Kräuterrezeptur. Eine Akupunkturbehandlung findet dabei noch nicht statt.
Bitte am Tag der Amnamese die Zunge nicht putzen oder schaben!
Ein
weiterer Behandlungstermin
dauert ca. 60 min, und beinhaltet ein Gespräch und/ oder Beratung, eine Akupunktur-behandlung und eine weitere Rezepterstellung.
Die
Behandlungsfrequenz
richtet sich nach der vorhandenen Störung und wird individuell besprochen.
Angestrebt werden Intervalle von 3- 4 Wochen.
Die
chinesischen Kräuter
werden meist selbst zubereitet und kosten zwischen
2€ und 4€ am Tag.
Bitte bringen Sie das
Honorar bei jeder Behandlung in bar
mit. Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung oder Quittung.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen
nicht
übernommen !
Private Kassen und Zusatzversicherungen übernehmen das Honorar im Rahmen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Die chinesischen Kräuter werden meist nicht erstattet.
Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin:
Wie die meisten Naturheilverfahren wird die Traditionelle Chinesische Medizin in Ihren verschiedenen Therapieformen von der Schulmedizin nicht anerkannt. Sie gehört nicht zum allgemeinen medizinischen Standard. Wissenschaftliche Beweise seien noch nicht ausreichend erbracht worden und die Wirksamkeit ist nicht hinreichend gesichert und anerkannt.
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